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Aufgabe |
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Der Kirchenverwaltungsrat trägt die Verantwortung für die Güter und Finanzen der Kirchgemeinde. Der Rat unterstützt die Seelsorgenden in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er wählt die Seelsorgenden im Einvernehmen mit dem Bischof aus. Er führt jährlich die Kirchbürgerversammlung durch, auf der die Gemeindemitglieder über ihre Kirchgemeinde beraten. Nächste Kirchbürgerversammlung Frühjahr 2009.
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